CE Prozess
Lassen Sie sich durch den CE-Prozess navigieren!
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden und löst die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Unternehmen und Hersteller gibt es keine klassische Übergangsfrist zur parallelen Nutzung, weshalb Anpassungen bei der Maschinensicherheit, der Dokumentation und dem Risikomanagement bis dahin abgeschlossen sein müssen.
Wesentliche Neuerungen im Überblick:
- Digitale Dokumentation: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen dürfen künftig standardmäßig digital bereitgestellt werden. Bei B2B-Maschinen ist dies die neue Norm, für private Endnutzer müssen jedoch weiterhin grundlegende Sicherheitsinformationen in Papierform beiliegen.
- Künstliche Intelligenz (KI) & Cybersicherheit: Es gelten strengere Anforderungen an Maschinen mit sich selbst entwickelndem Verhalten (maschinelles Lernen) sowie neue Nachweispflichten zur IT-Sicherheit und dem Schutz vor Cyberangriffen.
- Wesentliche Änderungen: Es gibt nun eine rechtliche Definition dafür, wann ein Umbau oder eine Modifikation einer bereits in Verkehr gebrachten Maschine als "wesentlich" gilt. Ist dies der Fall, muss die Maschine den kompletten CE-Zertifizierungsprozess erneut durchlaufen.
- Erweiterte Pflichten für Wirtschaftsakteure: Neben den Herstellern werden nun auch Händler und Importeure explizit in die Verantwortung für Produktsicherheit und Meldepflichten bei Produktrisiken einbezogen.
Die vollständigen, offiziellen Rechtstexte und Leitfäden zur direkten Vorbereitung finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. Detaillierte Fachinformationen und FAQs zur Umsetzung der neuen Regularien in der betrieblichen Praxis bietet zudem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
